Während einer kieferorthopädischen Behandlung kommt es in den Kiefergelenksbereichen bei Heranwachsenden zu Umbauprozessen, die die Einstellung des Unterkiefers zum Oberkiefer verändern und dadurch die Zahnstellung und das Gesichtsprofil günstig beeinflussen.
Vor einer Behandlung sollten die Patienten daher über die Strukturen dieser Gelenke aufgeklärt werden, denn nicht bei allen Patienten funktionieren die Gelenke bei der Mundöffnung und Schließung reibungslos. Oftmals haben die Fehlstellungen der Zähne bereits Spuren im Gelenk hinterlassen, die bei einer kieferorthopädischen Behandlung mit berücksichtigt werden müssen.
Probleme im Kiefergelenk (Knacken, Reiben, Seitwärtsbewegung des Kiefers bei der Mundöffnung) beruhen in den meisten Fällen auf eine instabilen Lage der Gelenkzwischenscheibe (Diskus), die zwischen dem Gelenkköpfchen und der Gelenkpfanne liegen sollte (siehe unten, richtige Lage der Gelenkscheibe). In vielen Fällen liegt die Gelenkzwischenscheibe aber nicht auf den Gelenkköpfchen, sondern ist von den Köpfchen heruntergerutscht, was der Patient aber nicht unbedingt sofort gemerkt hat.
Diese falsche Lage der Gelenkscheibe kann zu sofortigen oder aber auch zu späteren Behinderungen bei der Mundöffnung führen, die sich durch eine Seitwärtsbewegung des Mundes bei der Öffnungs- und Schließungsbewegung zeigen kann. Hierbei kann es auch zu Knackgeräuschen im Ohrbereich kommen. Zwischen der richtigen Lage und der vollkommen abgerutschten Lage des Gelenkköpfchens kann es aber für die Gelenkscheiben noch viele andere verschobene Lagen geben, die mit speziellen Handgriffen zu ertasten sind.
Untere Abbildungen zeigen Kiefergelenksuntersuchungen mit denen die Lage der Gelenkzwischenscheibe (Diskus) ertastet wird.
Geschlossener Mund
Geöffneter Mund
Geschlossener Mund
Geöffneter Mund
Die Lage der Gelenkzwischenscheibe gibt dem Kieferorthopäden Auskunft darüber, wie stabil das Gelenk ist und mit welchen Kräften er es belasten darf.
Auch entscheidet die Lage darüber, ob er die Gelenke belasten oder zunächst entlasten muss, um eine Behandlung beginnen zu können, die zu Veränderungen im Gelenksbereichen führt.
Ertastung der Lage des Diskus
Diese medizinisch notwendige Befunderhebung von Informationen über die Stabilität der Kiefergelenke wird aber nur noch von den Privatkassen bezahlt.
Bei dem gesetzlich versicherten Patienten sind diese Leistungen, infolge von Sparmaßnahmen gestrichen worden.
Auch in anderen Bereichen der Medizin beklagen wir den Wegfall der Bezuschussung medizinisch wichtiger Leistungen, wie z. B. den Wegfall der Kostenerstattung der Brille beim Überschreiten des 18. Lebensjahres.
Nicht nur die Kontrolle des Kiefergelenkes sondern auch die früher bezahlten, zusätzlichen Diagnostiken während der Behandlung, sind bei den gesetzlich versicherten Patienten durch die Sparreform 2004 dem Rotstift zum Opfer gefallen.
Diese zusätzlichen Diagnostiken während der Behandlung, dienen der Überprüfung und der gegebenenfalls notwendigen Anpassung der einmal eingeschlagenen Therapie. Diese Optimierung der Behandlung durch eine Analyse der Behandlungsfortschritte, auch Monitoring genannt, ist ebenfalls heute nur noch den privat versicherten Patienten vorbehalten.
Überprüfung, Kontrolle und Anpassung der Behandlung, anhand zusätzlicher diagnostischer Unterlagen
Viele gesetzlich versicherte Patienten haben aus diesem Grunde bereits vor der kieferorthopädischen Behandlung rechtzeitig private Zusatzversicherungen abgeschlossen.
Für diejenigen Patienten, die dieses versäumt haben und keine Zusatzversicherung für kieferorthopädische Leistungen abgeschlossen haben, bietet die Praxis Dres. Weinsheimer-Harms die Kiefergelenksuntersuchung und die Erstellung von zusätzlichen diagnostischen Unterlagen für die laufende Therapieüberwachung zu einem pauschalen Hauspreis an. Der Hauspreis gilt nicht für Patienten mit einer Zusatzversicherung, die eine vollständige Rechnung benötigen.